Trinkwasserqualität – diese Gesetze schützen unser Wasser

Je besser das Trinkwasser ist, desto gesünder leben Menschen, Tiere und Pflanzen. In Österreich erreicht uns üblicherweise hochwertiges Wasser über die Leitungen. Sichergestellt wird das in erster Linie durch die Trinkwasserverordnung, die sich mit den Anforderungen der Wasserqualität beschäftigt. Sie behandelt dabei aber nicht Mineralwässer. Dafür gibt es ein gesondertes Gesetz (Mineralwasser- und Quellwasserverordnung), weil andere Anforderungen gelten.

Weil Wasser als Lebensmittel in Verkehr gebracht wird, muss es auch den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes entsprechen. Einen eigenen Abschnitt zum Thema Wasser gibt es hier aber nicht. Es müssen einfach sämtliche geltende Hygienevorschriften auch für Trinkwasser eingehalten werden. Eine weitere wichtige Quelle ist das österreichische Lebensmittelbuch. Das ist zwar keine Rechtsvorschrift, aber ein „objektiviertes Sachverständigengutachten“. Hier finden sich Qualitätskriterien, die zum Teil über die Trinkwasser Gesetze hinausgehen. Dazu gehört etwa, mit welchen Methoden Wasser desinfiziert werden darf oder wie es in Notfällen haltbar gemacht werden darf.

Im ganzen Wirrwarr der Paragraphen, Verordnungen und Richtlinien ist es gar nicht so leicht zu erkennen, was nun wirklich wichtig ist. Wir haben uns intensiv mit den Gesetzestexten beschäftigt und das Wesentliche zusammengefasst.

 

Anforderungen an unser Trinkwasser

Trinkwasser darf die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Das bedeutet, dass sämtliche Fremdstoffe nur in einer gewissen Anzahl vorkommen dürfen, die nicht gesundheitsschädlich ist. Und das auch, wenn Sie das Wasser ihr ganzes Leben lang trinken. Gemäß Trinkwasserverordnung gibt es somit Grenzwerte für chemische Stoffe und für Mikroorganismen.

Im Lebensmittelbuch sind weitere Qualitätskriterien angeführt. Wasser, das von Natur aus hochwertig ist, soll vorwiegend die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Solches ist aber nicht immer verfügbar. Werden andere Wässer verwendet, soll bei der Gewinnung die bestmögliche Qualität sichergestellt werden. Entspricht das Wasser den hohen Anforderungen nicht, darf es aufbereitet werden. Durch die Aufbereitung werden entweder die Trinkwasserqualität sichergestellt oder technische Merkmale verbessert. Wenn etwa der pH-Wert nicht stimmt, könnte das Wasser Leitungsrohre beschädigen – solche Eigenschaften müssen dann verändert werden. Häufiger wird das Wasser aber desinfiziert. Die Verfahren, die dabei zum Einsatz kommen dürfen, sind klar definiert. Neben verschiedenen Behandlungen mit Chlor, darf auch die UV-Bestrahlung zum Einsatz kommen und die Desinfektion mit Ozon.

 

Regelmäßige Kontrollen sichern Trinkwasserqualität

Damit die Trinkwasserqualität auch passt, wird sie laufend geprüft. Die Versorgungsanlagen sind zur sogenannten Eigenkontrolle verpflichtet. Kleine Anlagen müssen nur einmal im Jahr das Wasser untersuchen lassen, große Versorger bis zu 48 Mal jährlich. Die Proben müssen an „geeigneten Stellen“ genommen werden. Normalerweise sind das die Stellen, an denen das Wasser die Anlage verlässt. Soll etwa die Wirksamkeit einer Desinfektionsmaßnahme getestet werden, wird die Überprüfung womöglich zusätzlich an einer anderen Stelle stattfinden.

Zusätzlich zu den normalen Grenzwerten gibt es auch noch den sogenannten Indikatorparameterwert. Dieser ist höher als der dazugehörende Grenzwert angesetzt. Wird er überschritten, muss der Ursache nachgegangen werden.

Die chemischen Stoffe und Mikroorganismen, die dabei untersucht werden, finden Sie hier und hier noch einmal aufgelistet. Überschreitet das Wasser diese Grenzwerte, muss der Versorger Maßnahmen setzen. Der Betreiber der Wasserversorgungsanlage muss innerhalb von 30 Tagen wieder einwandfreie Qualität zur Verfügung stellen können. Ein solcher Fall darf aber keinesfalls still und leise über die Bühne gehen. Der Betreiber muss die Wasserabnehmer informieren, wie hoch der gemessene Wert ist und wo der Normalwert liegt. Außerdem sind Vorsichtsmaßnahmen anzugeben. Wichtig ist natürlich, dass die Information alle Abnehmer erreicht, etwa durch einen geeigneten Aushang.

 

Ausnahmen durch den Landeshauptmann – kurzfristige Schlupflöcher

In Extremsituationen darf das Wasser einen Grenzwert für einen längeren Zeitraum überschreiten. Das betrifft chemische Belastungen. Wird ein erhöhter Wert gemessen und kann die Trinkwasserversorgung nicht auf andere Weise hergestellt werden, kann eine Aussetzung beantragt werden. Dazu stellt der Betreiber der Wasserversorgungsanlage einen Antrag an den Landeshauptmann.

Der Landeshauptmann kann dann einen Bescheid ausstellen, der die Überschreitung der Grenzwerte erlaubt. Das darf für maximal drei Jahre passieren. Im Bescheid wird eine zeitliche Befristung festgelegt und auch um wie viel das Wasser den Grenzwert überschreiten darf. Gleichzeitig startet ein Überwachungsprogramm – etwa mit häufigeren Untersuchungen des Wassers.

Für Belastungen in geringem Ausmaß, die Wasserversorger innerhalb von 30 Tagen beseitigen können, braucht es keinen Ausnahmebescheid.

 

So wissen Sie, wie es um Ihr Wasser steht

Zu den Pflichten von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen gehört auch, die Abnehmer zu informieren. Einmal jährlich müssen sie über die aktuelle Qualität berichten. Das geschieht in der Regel über die Wasserrechnung oder die Gemeindezeitung. Folgende Messwerte müssen in den Qualitätsberichten angegeben werden:

  • Nitrat
  • Pestizide
  • Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert)
  • Gesamthärte
  • Carbonathärte
  • Kalium
  • Calcium
  • Magnesium
  • Natrium
  • Chlorid
  • Sulfat

Viele Betreiber stellen diese Messdaten außerdem auf ihrer Homepage zur Verfügung. Sie finden weder die letzte Wasserrechnung noch Informationen im Internet? Sie können sich auch bei einem kurzen Telefonat mit Ihrem Versorger erkundigen, wie es um die Wasserqualität steht.

In manchen Fällen ist es möglich, dass die Wasserqualität stark schwankt. Vor allem im Sommer ist das hin und wieder der Fall. Wenn es besonders trocken ist, werden manchmal Wässer aus verschiedenen Quellen zur Trinkwasserversorgung vermischt. Dann muss jedenfalls auch die Schwankungsbreite angegeben werden.

Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz legt außerdem fest, dass einmal jährlich der Trinkwasserbericht zu veröffentlichen ist. Dieser Bericht gibt Aufschluss über die Wasserqualität sämtlicher großer Wasserversorgungsanlagen. Darunter fallen solche, die über 1000 Kubikmeter Wasser am Tag zur Verfügung stellen oder mindestens 5000 Personen versorgen.

 

Sicher ist sicher – wann ein eigener Wassertest notwendig ist

Diese strengen Auflagen und regelmäßigen Kontrollen gelten nur für Wasserversorgungsanlagen. Ein Zehntel der Österreicherinnen und Österreicher versorgt sich aber selbst mit Wasser – über einen Hausbrunnen. Kontrollen vernachlässigen sie aber oft. Die Empfehlung der Regierung lautet, Hausbrunnen mindestens einmal jährlich umfangreich untersuchen zu lassen. Nur mit einem Wassertest lässt sich Handlungsbedarf erkennen.

Ein anderes Problem bei der Trinkwasserqualität sind oft die Leitungen im Haus. Besonders wenn sie schon sehr alt sind, können sie gefährliche Stoffe abgeben – in manchen Altbauhäusern etwa gibt es noch immer Bleirohre. Haben Sie den Verdacht, dass mit Ihren Leitungen etwas nicht stimmen könnte, können Sie dem ebenfalls mit einem Wassertest nachgehen.